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Gründungsvorhaben

Regelmäßig beraten wir zu Gründungsvorhaben und betreuen die gegründeten Unternehmen anschließend im Bereich des Steuerrechts. Aus dieser Erfahrung stammen die folgenden Tipps und Hinweise an mögliche Neugründer.

Wirtschaftlichkeit

Ihr Gründungsvorhaben muss zumindest voraussichtlich — schiefgehen kann immer etwas — wirtschaftlich sein. Was bedeutet das?

  1. Ihr Businessplan muss einen Gewinn ausweisen. Je nach Rechtsform (insbes. Kapitalgesellschaft, “1-Personen-GmbH”) kann dieser auch recht klein ausfallen. Bei Einzelunternehmen muss er deutlich höher sein, um die Lebenshaltungskosten des Betriebsinhabers zu decken.
  2. Die voraussichtlichen Zahlungsströme (Gehälter, Gewinne, Kapitalverzinsung), die Sie aus Ihrem Vorhaben erhalten, müssen einen höheren Barwert aufweisen als alternativ von Ihnen erzielbare Zahlungsströme (insbes. aus nichtselbständiger Arbeit, “Angestelltenverhältnis”). Weiche Faktoren wie freie Zeiteinteilung darf man hierbei natürlich berücksichtigen und bewerten. “Schönrechnen” sollte man sich eine Gründung allerdings nicht — das bezahlt man im Zweifelsfall mit viel verlorener Lebenszeit und Altersarmut.
  3. Hierbei müssen auch
    1. nicht sichtbare Zahlungsströme (Beiträge zu Sozialversicherungen)
    2. eventuell erhöhter Arbeitseinsatz
    3. das (erhebliche) unternehmerische Risiko berücksichtigt werden

Kosten der Gründung und Selbständigkeit

Unterschätzen Sie die Kosten der Gründung und für den Unterhalt eines Betriebs nicht.

Eigenes Know-How hat hier einen hohen Wert. Wenn Sie zu viele Tätigkeiten der Planung und Verwaltung Ihres Unternehmens auslagern, werden die Kosten dafür schnell Ihre Einnahmen aufzehren / übersteigen.

Gründungskosten können sehr unterschiedlich sein (Minimalbeispiel: Kosten für die Gewerbeanmeldung). Wenn Sie eine Art Full-Service-Paket zur Gründung (Gründungsberatung, Erstellung eines Businessplans, Begleitung bei Finanzierungsgesprächen, etc.) suchen, werden Sie sich mit Sicherheit im Bereich vierstelliger Eurobeträge (nach oben offen) bewegen.

Die Verwaltungskosten eines Betriebs sind ebenfalls sehr unterschiedlich. Um Ihnen eine Vorstellung im Bereich der Steuerberatungskosten zu geben, wenn Sie uns mit

  • Buchführung / steuerlichen Aufzeichnungen / Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung
  • Erstellung von Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung
  • eventuell noch vereinzelte kleinere Auskünfte

beauftragen, werden die jährlichen Betriebsausgaben dafür nur selten €2.000 (zzgl. USt) unterschreiten — auch wenn Sie geringe Umsätze tätigen. Die Grenzkosten sind in der Regel allerdings abnehmend, so dass bei höheren Umsätzen prozentual geringere Steuerberatungskosten anfallen. Ein gewisse Mindestgröße oder Eigenleistung z.B. bei den steuerlichen Aufzeichnungen lohnt sich also. Einige Tipps, wie Sie sich im Bereich Ihrer steuerlichen Pflichten selbst helfen können, finden Sie hier.

Bedenken Sie auch, dass Sie ggf. nicht nur steuerliche Beratung benötigen, sondern u.a. auch

  • im Bereich des Arbeitsrechts (falls Sie Mitarbeiter beschäftigen)
  • im Bereich des Wettbewerbsrechts (insbesondere, falls Sie online auftreten)

Gründerzeiten vom BMWK

Das BMWK gibt die Broschürenreihe “Gründerzeiten” heraus. Diese enthalten viele nützliche Hinweise für unterschiedliche Gründungsvorhaben. Sie sollten sich die Reihe ansehen und die auf Ihr Gründungsvorhaben zutreffenden Ausgaben durcharbeiten.

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